Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Seit 2013 sieht das novellierte Arbeitnehmerschutzgesetz (§§ 2, 3 ASchG) eine Evaluierungspflicht für arbeitsbedingte psychische Belastungen im Unternehmen vor. Ab 1.1.2014 gilt dies auch für öffentliche Einrichtung (Bundesbediensteten-Schutzgesetz B-BSchG). Dies gilt für Unternehmen ab 1 MitarbeiterIn.

Ziel der Arbeitsplatz-Evaluierung ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die langfristige Vermeidung und Reduktion von chronischen Beschwerden bzw. Erkrankungen. Nicht-Ziel sind persönliche Einstellungen und das persönliche Gesundheitsverhalten.

Dauerhafte (sehr häufig unbewusste) psychische Fehlbeanspruchungen verursachen oder beeinflussen z.B. Herz-Kreislauf-, Magen/Darmerkrankungen, Depressionen, Immun- oder Stoffwechselerkrankungen und Burnout.

Was wird erhoben?

  • Arbeitsaufgaben
  • Arbeitsabläufe und deren Organisation
  • Arbeits- und Organisationsklima
  • Arbeitsumgebung

Schritte zur Arbeitsplatzevaluierung gemäß §§ 4, 5 und 7 ASchG

  1. Einführungs-Workshop für Führungskräfte und Mitarbeiter
  2. Einrichtung einer Steuerungsgruppe
  3. Konzepterstellung und Festlegung der Erhebungsmethode
  4. Analyse der Arbeits- und Organisationsbedingungen
  5. Erarbeitung spezifischer Maßnahmen
  6. Umsetzung der Maßnahmen
  7. Dokumentation für Arbeitsinspektorat
  8.  Überprüfung der Maßnahmen auf deren Wirksamkeit

Erhebungsmethoden

  • Fragebogen
  • Interviews
  • Beobachtung

Arbeitsbewertungs-Skala/ABS-Gruppe:
Diese von der AUVA entwickelte Methode eignet sich vor allem für Klein- und Mittelbetriebe. Dies sind moderierte und standardisierte Gruppeninterviews mit höchstens 15 Mitgliedern pro Gruppe.

Bitte sehen Sie die Evaluierungspflicht nicht als lästige Verordnung. Für Ihren Betrieb bringt die Evaluierung einen langfristige Nutzen und erhebliche

VORTEILE:

  • Verbesserung des Wohlbefindens und der Gesundheit und damit gesteigerte Motivation und Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen
  • Verbesserung des Arbeitsklimas
  • Erhalt der Arbeits- und Leistungsfähigkeit
  • Senkung der Krankenstandskosten
  • Senkung der Fluktuationsrate
  • Optimierung der Effizienz und Produktivität
  • Kennzahlen für Personal- und Organisationsentwicklung
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des ASchG/B-BSchG

Wir sind erfahrene UnternehmensberaterInnen, die betriebswirtschaftliches Wissen mit gehirngerechten und systemischen Coaching-Methoden verbinden und pädagogisch-psychologische Verfahren anwenden. Eine kontinuierliche Weiterbildung (z.B. der AUVA) ist selbstverständlich.

Unser praxisorientierter Zugang ermöglicht ein zielgerichtetes Arbeiten mit unterschiedlichen Personenkreisen (Einzeln oder in Gruppen) und verschiedenen Branchen.